Betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung und Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung durch ihren Arbeitgeber. Dabei sind von Arbeitgebern aktive Mitwirkungspflichten verlangt. Daher sollten Sie diese Aufgaben an einen Spezialisten auslagern, der auch dafür Sorge trägt, dass Ihnen dadurch auch Vorteile entstehen.


Mithilfe der betrieblichen Altersversorgung ist es exzellent möglich, Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihren Betrieb zu binden. Gleichzeitig kann die betriebliche Altersversorgung Lohnnebenkosten einsparen und zu einer preiswerten Darlehensquelle für betriebliche Kredite werden. Die Formen der betrieblichen Förderung sind vielfältig, lassen Sie sich überraschen. Bei Ausnutzung aller Vorteile können für Sie riesige finanzielle Vorteile entstehen.